Abrechnung und Kosten

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eingetragen.

 In meiner Praxis biete ich Therapie an, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen in den häufigsten Fällen übernommen werden. Auch die meisten Privaten Krankenversicherungen und  Beihilfestellen übernehmen die Kosten. Ich unterstütze Sie gerne bei allen notwendigen Formalitäten.

Gesetzlich Versicherte

Als zugelassene Vertragstherapeutin kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bitte bringen Sie dazu jeweils zum ersten Kontakt im Quartal ihre Versichertenkarte mit.

Privat Versicherte

In der Regel übernehmen die meisten privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie.  Da die Vertragsbedingungen oft individuell sind, prüfen Sie bitte sorgfältig, inwieweit Ihre Kasse für die Kosten der Behandlung aufkommt. 

 

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfe

Im Regelfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von der Beihilfe problemlos übernommen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu ihrer zuständigen Beihilfestelle und ihrer Krankenkasse auf, um die nötigen Formalitäten zu besprechen.

 

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern unterliegt die Therapie keinerlei bürokratischen Einschränkungen, zudem ist die völlige Diskretion sichergestellt.

 

Selbstverständlich wird der zu erwartende Kostenrahmen zuvor mit Ihnen besprochen. Bei therapeutischen Maßnahmen orientiere ich mich immer an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).